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Das lateinische Wort „pastor“ bezeichnete ursprünglich den römischen Hirten für freilaufende Haustierherden. Im Kirchenlatein wurde diese lebenspraktische Bedeutung allegorisch auf die christlichen Priester übertragen. „Herr Pastor“ kann heute noch eine Anrede sein für einen kirchlichen Geistlichen, dessen Aufgabe unter anderem die Seelsorge für seine christlichen „Schäfchen“ ist. Dieses alte christliche Narrativ vom „Guten Hirten“ ist in modernen demokratischen Zeiten nicht mehr für die Diakonie passend, denn Schafe besitzen als Tiere keine [[Grundrechte]].
 
Das lateinische Wort „pastor“ bezeichnete ursprünglich den römischen Hirten für freilaufende Haustierherden. Im Kirchenlatein wurde diese lebenspraktische Bedeutung allegorisch auf die christlichen Priester übertragen. „Herr Pastor“ kann heute noch eine Anrede sein für einen kirchlichen Geistlichen, dessen Aufgabe unter anderem die Seelsorge für seine christlichen „Schäfchen“ ist. Dieses alte christliche Narrativ vom „Guten Hirten“ ist in modernen demokratischen Zeiten nicht mehr für die Diakonie passend, denn Schafe besitzen als Tiere keine [[Grundrechte]].
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Die sogenannte Pastoraltheologie als Fach lehrt ihren Studenten und Studentinnen noch heute an den kirchlichen Hochschulen und theologischen Fakultäten alle bewährten und wissenschaftlich anerkannten kirchlichen Dienstleistungen mit Bezug zur Praxis in den christlichen Kirchengemeinden. Mit dem juristisch unbestimmten Begriff Pastoralmedizin könnten all die ärztlichen und heilpraktischen Methoden in christlichen Krankenhäusern, Altenheimen, Pflegeheimen, Mütterheimen oder Hospizen unter kirchlicher Selbstverwaltung bezeichnet werden. In den religionsneutralen Rechtsstaaten Deutschland und Frankreich müssten jedoch alle diese Einrichtungen aus verfassungsrechtlichen Gründen von einer staatlichen Rechtsaufsichtsbehörde zur Einhaltung der geltenden [[Grundrechte]] für alle Menschen angehalten werden. Dies käme in der pflegerischen Praxis vor allem den nichtchristlichen Patientinnen und Patienten in diesen diakonischen Einrichtungen zugute.
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Die sogenannte Pastoraltheologie als Fach lehrt ihren Studenten und Studentinnen noch heute an den kirchlichen Hochschulen und theologischen Fakultäten alle bewährten und wissenschaftlich anerkannten kirchlichen Dienstleistungen mit Bezug zur Praxis in den christlichen Kirchengemeinden. Mit dem juristisch unbestimmten Begriff Pastoralmedizin könnten all die ärztlichen und heilpraktischen Methoden in christlichen Krankenhäusern, [[Altenheim]]en, Pflegeheimen, Mütterheimen oder Hospizen unter kirchlicher Selbstverwaltung bezeichnet werden. In den religionsneutralen Rechtsstaaten Deutschland und Frankreich müssten jedoch alle diese Einrichtungen aus verfassungsrechtlichen Gründen von einer staatlichen Rechtsaufsichtsbehörde zur Einhaltung der geltenden [[Grundrechte]] für alle Menschen angehalten werden. Dies käme in der pflegerischen Praxis vor allem den nichtchristlichen Patientinnen und Patienten in diesen diakonischen Einrichtungen zugute.
    
==Bestellung zum Vereinsbetreuer==
 
==Bestellung zum Vereinsbetreuer==
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