Im Jahr 1951 definierten die Vereinten Nationen anlässlich ihres ersten Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) den Rechtsbegriff Wohlfahrt (englisch: welfare) völkerrechtlich bzw. juristisch. Demnach gehören zur menschenrechtlichen Wohlfahrt auf unserer Erde die Teilnahme an einem Rationierungssystem in Mangelstaaten, die Wohnungsvermittlung, die öffentliche Erziehung und Fürsorge sowie Arbeitsrecht und soziale Sicherheit. Diese völkerrechtlichen Normen sind in Kapitel IV des Abkommens erstmals schriftlich geregelt worden. | Im Jahr 1951 definierten die Vereinten Nationen anlässlich ihres ersten Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) den Rechtsbegriff Wohlfahrt (englisch: welfare) völkerrechtlich bzw. juristisch. Demnach gehören zur menschenrechtlichen Wohlfahrt auf unserer Erde die Teilnahme an einem Rationierungssystem in Mangelstaaten, die Wohnungsvermittlung, die öffentliche Erziehung und Fürsorge sowie Arbeitsrecht und soziale Sicherheit. Diese völkerrechtlichen Normen sind in Kapitel IV des Abkommens erstmals schriftlich geregelt worden. |