Amtspflichtverletzung
Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
Version vom 11. November 2024, 12:21 Uhr von
Gabriele Wicked
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Die Haftung bei Amtspflichtverletzungen durch deutsche Beamte ist in §
839
BGB gesetzlich geregelt.
Siehe auch
Betreuungsbehörde
Amtsermittlungspflicht
Informationspflicht
Grundrechte
Behördenbetreuer
Betreuungsarbeitsgemeinschaft
Betreuungsgerichtshilfe
Haftpflichtversicherung
Beaufsichtigung
Finanzamt
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