Elektronischer Identitätsnachweis: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
 
Was der [[Personalausweis]] oder der Reisepass rechtlich im realen Leben leistet, leistet der elektronische Identitätsnachweis (eID) im Internet.
 
Was der [[Personalausweis]] oder der Reisepass rechtlich im realen Leben leistet, leistet der elektronische Identitätsnachweis (eID) im Internet.
 +
 +
Beide Aus- bzw. Nachweise können gefälscht werden. Dagegen gibt es im deutschen Strafgesetzbuch zahlreiche Strafvorschriften:
 +
 +
* Urkundenfälschung § 267 StGB
 +
* Fälschung beweiserheblicher Daten § 269 StGB
 +
*
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 6. März 2025, 12:19 Uhr

Was der Personalausweis oder der Reisepass rechtlich im realen Leben leistet, leistet der elektronische Identitätsnachweis (eID) im Internet.

Beide Aus- bzw. Nachweise können gefälscht werden. Dagegen gibt es im deutschen Strafgesetzbuch zahlreiche Strafvorschriften:

  • Urkundenfälschung § 267 StGB
  • Fälschung beweiserheblicher Daten § 269 StGB

Siehe auch

Weblinks