Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 53: Zeile 53:  
Der bisherige Betreuer hat kein Recht auf Beibehaltung „seiner“ Betreuung. Jedoch kann er in seinen Rechten beeinträchtigt sein, wenn die Betreuung ohne seine vorherige [[Anhörung]] und damit unter Verletzung des rechtlichen Gehörs entzogen worden ist. In solch einem Falle kann er das [[Rechtsmittel]] der Beschwerde einlegen.
 
Der bisherige Betreuer hat kein Recht auf Beibehaltung „seiner“ Betreuung. Jedoch kann er in seinen Rechten beeinträchtigt sein, wenn die Betreuung ohne seine vorherige [[Anhörung]] und damit unter Verletzung des rechtlichen Gehörs entzogen worden ist. In solch einem Falle kann er das [[Rechtsmittel]] der Beschwerde einlegen.
   −
===Rechtsprechung===
+
'''Rechtsprechung'''
 +
 
 +
<div class="mw-collapsible mw-collapsed" data-expandtext="Rechtsprechung dazu einblenden" data-collapsetext="Rechtsprechung ausblenden">
 +
<div class="mw-collapsible-content">
 +
<br>
 +
 
 
[[Bild:Gericht2.jpg|right]]
 
[[Bild:Gericht2.jpg|right]]
 
'''LG Mainz,  Beschluss vom 14.12.1992, 8 T 254/92 ''':
 
'''LG Mainz,  Beschluss vom 14.12.1992, 8 T 254/92 ''':
Zeile 168: Zeile 173:     
Ein Betreuer, der eine Covid-19-Impfung des Betreuten, welche der behandelnde Arzt für notwendig hält, ablehnt, ohne mit dem Arzt zu sprechen und sich weiteren fachlichen, auf den Betreuten bezogenen Rat einzuholen, ist insgesamt nicht geeignet, die Betreuung zu führen.
 
Ein Betreuer, der eine Covid-19-Impfung des Betreuten, welche der behandelnde Arzt für notwendig hält, ablehnt, ohne mit dem Arzt zu sprechen und sich weiteren fachlichen, auf den Betreuten bezogenen Rat einzuholen, ist insgesamt nicht geeignet, die Betreuung zu führen.
 +
 +
</div></div><br>
    
==Falschabrechnung des Betreuers==
 
==Falschabrechnung des Betreuers==

Navigationsmenü