Eine rechtliche Betreuung kann auf verschiedene Weisen enden:
Eine rechtliche Betreuung kann auf verschiedene Weisen enden:
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*[[Aufhebung der Betreuung]] durch [[Gerichtsbeschluss|Beschluss]] des Betreuungsgerichtes;
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*[[Aufhebung der Betreuung]] durch [[Gerichtsbeschluss|Beschluss]] des Betreuungsgerichtes (§ 1870 BGB);
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*[[Tod des Betreuten]];
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*[[Tod des Betreuten]] (§ 1870 BGB);
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*aus der Sicht des jeweiligen Betreuers auch durch einen vom Gericht beschlossenen [[Betreuerwechsel]];
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*aus der Sicht des jeweiligen Betreuers auch durch einen vom Gericht beschlossenen [[Betreuerwechsel]] (§ 1869 BGB);
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*sowie bei [[Vorläufiger Betreuer|vorläufigen Betreuerbestellungen]] nach §§ 300, 301 und 302 FamfG auch durch Zeitablauf des in der einstweiligen Anordnung genannten Datums (spätestens nach 6 Monaten).
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*sowie bei [[Vorläufiger Betreuer|vorläufigen Betreuerbestellungen]] auch durch Zeitablauf des in der einstweiligen Anordnung genannten Datums (spätestens nach 6 Monaten).